Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinden Abfaltersbach und Strassen über die Änderung ihrer Grenzen
LGBLA_TI_20181022_113Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinden Abfaltersbach und Strassen über die Änderung ihrer GrenzenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2017, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Abfaltersbach und Strassen über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Abfaltersbach am 13. Dezember 2017 und vom Gemeinderat der Gemeinde Strassen am 27. November 2017 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, vom 8. November 2017, GZ. 7197/2016.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Abfaltersbach und Strassen aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
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