Änderung der Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen
LGBLA_TI_20181022_112Änderung der Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-ReinzuchtbelegstellenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20181022_112/image001.jpg
Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 24/1980, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 150/2012, wird nach Anhören der Landwirtschaftskammer verordnet:
Die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, LGBl. Nr. 65/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 18/2004, wird wie folgt geändert:
In der lit. f des § 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Bestimmungen als neue lit. g und h angefügt:
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, Bote für Tirol Nr. 411/2011, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.