Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von therapeutischen und funktionellen Übungen an allgemeinbildenden Pflichtschulen
LGBLA_TI_20181002_106Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von therapeutischen und funktionellen Übungen an allgemeinbildenden PflichtschulenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 96/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Durchführung von therapeutischen und funktionellen Übungen an allgemeinbildenden Pflichtschulen, LGBl. Nr. 52/1980, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/1992, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Der Landesamtsdirektor:
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