Aufhebung der Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für Berufsschulen
LGBLA_TI_20181002_105Aufhebung der Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für BerufsschulenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 90, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 96/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Erteilung des Unterrichtes in Gruppen sowie die Führung von Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterricht für Berufsschulen (Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für Berufsschulen), LGBl. Nr. 106/2012, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2018 in Kraft.
Der Landesamtsdirektor:
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