Gesetz über den Präsidenten der Bildungsdirektion für Tirol
LGBLA_TI_20180816_91Gesetz über den Präsidenten der Bildungsdirektion für TirolGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Der Landeshauptmann steht der Bildungsdirektion für Tirol als Präsident vor.
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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