Änderung des Regionalprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung
LGBLA_TI_20180524_55Änderung des Regionalprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 120/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 8 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 699/1, 756, 686/19, 686/20, 686/22, 686/23, 686/26, 686/27, 686/28, KG Angath, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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