Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal
LGBLA_TI_20180308_34Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes LechtalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, Abs. 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal erlassen wird, LGBl. Nr. 35/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 29/2018, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 6 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 2976, 2975/1, 2973 und 2879, KG Elbigenalp, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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