Änderung des Regionalprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für die Marktgemeinde Völs und die Gemeinde Kematen in Tirol
LGBLA_TI_20171219_121Änderung des Regionalprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für die Marktgemeinde Völs und die Gemeinde Kematen in TirolGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 3, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Marktgemeinde Völs und die Gemeinde Kematen in Tirol erlassen wird, LGBl. Nr. 60/2013, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen des Grundstückes Nr. 2374, KG Kematen, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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