Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinden Hall in Tirol und Thaur über die Änderung ihrer Grenzen
LGBLA_TI_20171205_116Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinden Hall in Tirol und Thaur über die Änderung ihrer GrenzenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2017, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Hall in Tirol und Thaur über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Hall in Tirol am 19. September 2017 und vom Gemeinderat der Gemeinde Thaur am 4. Oktober 2017 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
Der neue Grenzverlauf richtet sich nach den der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Lageplänen des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bodenordnung, vom 22.01.2016, GZ. BO11010/46-2016, und vom 22.06.2016, GZ BO-11010/44-2016. Die geänderte Gemeindegrenze verläuft somit ausgehend vom Grenzpunkt 28491 zu den Grenzpunkten 28492, 28493, 28494, 1250, 1251, 28495, 28496, 28497, 28498 zum Grenzpunkt 28499; der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Hall in Tirol und Thaur aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
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