Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal
LGBLA_TI_20171205_115Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes LechtalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal erlassen wird, LGBl. Nr. 35/2015, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 4 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 3441, 3445/1 und 3436/1, KG Bach, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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