Änderung des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010
LGBLA_TI_20171124_110Änderung des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Kulturförderungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 31/2010, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 150/2012 wird wie folgt geändert:
„Eine Wiederbestellung ist zulässig.“
Im Abs. 2 des § 14 wird die Wortfolge „Familien- oder Nachname“ durch das Wort „Familienname“ ersetzt.
Im Abs. 4 des § 14 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 135/2009“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 83/2013 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 132/2015“ ersetzt.
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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