Kundmachung der Landesregierung vom 15. August 2017 über die Ausschreibung einer Volksbefragung
Aufgrund des § 50 Abs. 1 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2014, wird der nachstehende Beschluss der Landesregierung vom 15. August 2017 kundgemacht:
In Tirol ist eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchzuführen:
„Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele InnsbruckTirol 2026 legen?“
Als Tag der Volksbefragung wird der
15. Oktober 2017
festgelegt.
Die Kurzbezeichnung der Volksbefragung lautet: „Volksbefragung Olympia 2026“
Die Volksbefragung ist im gesamten Landesgebiet durchzuführen.