Genehmigung über die Änderung der Grenzen der Gemeinden Niederndorf und Niederndorferberg
LGBLA_TI_20170711_61Genehmigung über die Änderung der Grenzen der Gemeinden Niederndorf und NiederndorferbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2017, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Niederndorf und Niederndorferberg über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Niederndorf am 20. Oktober 2016 und vom Gemeinderat der Gemeinde Niederndorferberg am 14. Dezember 2016 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, genehmigt.
Der neue Grenzverlauf richtet sich nach den der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Kufstein, GFN: 1697/2016/83 und 1698/2016/83. Die geänderte Gemeindegrenze verläuft somit vom Grenzpunkt Nr. 277 über den Grenzpunkt Nr. 12318 zum Grenzpunkt Nr. 12319; der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Niederndorf und Niederndorferberg aus dieser Grenzänderung findet nicht satt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
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