Änderung der Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Landeck
LGBLA_TI_20170222_21Änderung der Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde LandeckGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 5 und 10 Abs. 2 lit. a des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Landeck festgelegt wird, LGBl. Nr. 52/2006, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundfläche, bestehend aus einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 2644/5, KG Landeck, in die Festlegung als Kernzone einbezogen wird.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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