Der Landtag hat beschlossen:
Die Tiroler Bauordnung 2011, LGBl. Nr. 57, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 103/2015, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 3 des § 1 wird in der lit. c das Zitat „des Tiroler Elektrizitätsgesetzes 2003, LGBl. Nr. 88,“ durch das Zitat „des Tiroler Elektrizitätsgesetzes 2012, LGBl. Nr. 134/2011,“ ersetzt.
Im Abs. 3 des § 1 wird in der lit. d der Begriff „Kleingebäude“ durch den Begriff „Gebäude“ ersetzt.
Im Abs. 3 des § 1 wird folgende Bestimmung als lit. m eingefügt:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.