Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 48/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 87/2015, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 1 wird in der lit. d vor dem Wort „Schülerheimen“ das Wort „öffentlichen“ eingefügt.
Im Abs. 2 des § 1 werden in der lit. c die Worte „an Schülerheimen“ durch die Wortfolge „an öffentlichen Schülerheimen“ ersetzt.
Im Abs. 3 des § 2 wird die Wortfolge „die zur Bildung, Erziehung und Betreuung“ durch die Wortfolge „die zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege“ ersetzt.
Der Abs. 5 des § 2 hat zu lauten:
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