Änderung des Raumordnungsprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für den Planungsverband Zillertal
LGBLA_TI_20160211_19Änderung des Raumordnungsprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für den Planungsverband ZillertalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2015, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für den Planungsverband Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 76/2013, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 14/2016, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 14 zu § 2 Abs. 1 wird in der Weise geändert, dass die in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung dargestellten Grundflächen, bestehend aus den Teilflächen der Grundstücke Nr. 637/3, 637/4, 1204 und 1327, alle KG Ramsberg, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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