Änderung des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994
LGBLA_TI_20150831_88Änderung des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz 1994, LGBl. Nr. 90, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird wie folgt geändert:
Der Abs. 3 des § 29 wird aufgehoben.
§ 72 hat zu lauten:
Vor der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Abschnittes ist der Landesschulrat zu hören. Dies gilt nicht für die Erlassung von Verordnungen, mit denen wegen Gefahr im Verzug aus den im § 66 Abs. 5 erster Satz genannten Gründen Tage für schulfrei erklärt werden. In einem solchen Fall ist der Landesschulrat nachträglich zu informieren.“
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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