Änderung des Regionalprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung
LGBLA_TI_20150728_71Änderung des Regionalprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 187/2014, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 24/2015, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 2 wird in der Weise geändert, dass
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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