Aufhebung des Gesetzes über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten
LGBLA_TI_20150507_48Aufhebung des Gesetzes über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger VerteilertätigkeitenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten, LGBl. Nr. 48/1982, wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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