Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinden Ebbs und Niederndorf über die Änderung ihrer gemeinsamen Grenze
LGBLA_TI_20141209_161Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinden Ebbs und Niederndorf über die Änderung ihrer gemeinsamen GrenzeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.76/2014, wird verordnet:
Die Vereinbarung der Gemeinden Ebbs und Niederndorf über die Änderung ihrer gemeinsamen Grenze, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ebbs am 27. August 2014 und vom Gemeinderat der Gemeinde Niederndorf am 15. Dezember 2011 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 dritter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Vermessungsurkunde GZl.: 100/11 des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Herrn DI Harald Jankowitsch, Georg Pirmoser Straße 15, 6330 Kufstein vom 8. November 2011; die geänderte Gemeindegrenze verläuft somit – ausgehend vom bestehenden Grenzpunkt 4986 – über die neuen Grenzpunkte 9747, 4989, 4990, 9748,15849, 15850, 15851, 15852, 19303, 19300, 3560, 3561, 5763, 5772, 5766 und 5767 hin zum bestehenden Grenzpunkt 15874.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
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