Änderung des Raumordnungsprogramms betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge
LGBLA_TI_20140226_10Änderung des Raumordnungsprogramms betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches MittelgebirgeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 110/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 88/2009, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte, als Freihaltegebiet festgelegte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2640/1 KG Axams von der Festlegung als Freihaltegebiet ausgenommen wird.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme beim Sachgebiet Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart. Sie wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol in einem gegen unbefugte Änderungen geschützten Dateiformat bekannt gemacht.
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