Entwicklungsprogramm betr. landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung, Änderung
LGBL_TI_20130822_77Entwicklungsprogramm betr. landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.08.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 77/2013 26.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2013, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z. 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 150/2012, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 62/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 72/2012, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundfläche, bestehend aus Teilflächen der Grundstücke Nr. 1849, 1852 und 1877, alle KG Wängle, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen wird.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme beim Sachgebiet Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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