Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken; Vereinbarung; Wirksamwerden gegenüber dem Land Steiermark
LGBL_TI_20130705_68Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken; Vereinbarung; Wirksamwerden gegenüber dem Land SteiermarkGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.07.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 68/2013 23.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 2. Juli 2013 betreffend das Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen den Ländern über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken gegenüber dem Land Steiermark
Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 60/2011, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen den Ländern über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, LGBl. Nr. 120/2012, ist gemäß ihrem Art. 27 Abs. 2 mit 18. Juli 2013 gegenüber dem Land Steiermark wirksam geworden.
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