Datum der Kundmachung
25.04.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 40/2013 14.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 13. März 2013, mit dem das Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005, LGBl. Nr. 1, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 150/2012, wird wie folgt geändert:
"(2) In der Ausschreibung von Planstellen und Funktionen ist das für die ausgeschriebene Planstelle oder die ausgeschriebene Funktion gebührende monatliche Mindestgehalt bzw. Mindestentgelt bekannt zu geben. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass sich dieses aufgrund der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile erhöht."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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