Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge, Änderung
LGBL_TI_20130115_4Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.01.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/2013 2.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2012, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2, 9 und 10 Abs. 3, 4 und 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 41/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 54/2009, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in den Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser Verordnung dargestellten Grundflächen von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlagen zu dieser Verordnung werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme beim Sachgebiet Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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