Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Wörgl, Änderung
LGBL_TI_20130115_3Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Wörgl, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.01.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/2013 2.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 11. Dezember 2012, mit der die Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Wörgl geändert wird
Aufgrund der §§ 8 Abs. 3 und 9 Abs. 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Wörgl festgelegt wird, LGBl. Nr. 32/2002, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundfläche, bestehend aus einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1043/1, KG Wörgl-Kufstein, in die Festlegung als Kernzone einbezogen wird.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme beim Sachgebiet Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart. Weiters wird sie im Internet unter der Adresse www.tirol.gv.at bekannt gemacht.
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