Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung, Änderung
LGBL_TI_20121218_144Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 144/2012 51.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 27. November 2012, mit der die Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung geändert wird
Aufgrund der §§ 52 Abs. 1 und 216 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 51/2012, wird verordnet:
Artikel I
Die Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung, LGBl. Nr. 92/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 44/2010 wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
„§ 1
Publikationsmedium
(1) Als elektronisches Medium für Publikationen im Sinn des Abs. 2 wird der Bote für Tirol festgelegt.
(2) Auftraggeber nach den §§ 3 Abs. 1 und 164 bis 166 des Bundesvergabegesetzes 2006, die in den Vollziehungsbereich des Landes fallen, haben Bekanntmachungen nach den §§ 46 Abs. 1, 53 Abs. 1, 55 Abs. 2, 207 Abs. 1 und 219 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2006 jedenfalls im Boten für Tirol zu veröffentlichen. Sonstige Bekanntmachungen nach diesem Gesetz können im Boten für Tirol veröffentlicht werden.
(3) Bekanntmachungen sind dem Amt der Landesregierung ausschließlich in elektronischer Form an die im Internet unter www.tirol.gv.at als Adresse der Redaktion des Boten für Tirol bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Eingang der Bekanntmachung ist unverzüglich zu bestätigen.
(4) Durch Publikationen im Sinn des Abs. 2 wird die Verpflichtung, Bekanntmachungen und Mitteilungen im Oberschwellenbereich dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln, nicht berührt.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
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