Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Allgemeine Sonderschule Imst
LGBL_TI_20120913_101Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Allgemeine Sonderschule ImstGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.09.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 101/2012 33.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 10. Juli 2012 über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Allgemeine Sonderschule Imst
Aufgrund des § 56 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 41 bis 43 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2011, wird nach Anhören des gesetzlichen Schulerhalters, der übrigen sprengelzugehörigen oder in sonstiger Weise an den Sonderschulen beteiligten Gebietskörperschaften sowie der Bezirksschulräte Imst und Landeck verordnet:
§ 1
Für die öffentliche Allgemeine Sonderschule Imst wird folgender Schulsprengel festgesetzt:
§ 2
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