Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, Änderung
LGBL_TI_20120413_34Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.04.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/2012 12.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 8. Februar 2012, mit dem die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, LGBl. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 50/2008, wird wie folgt geändert:
"(1) In Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, in denen ein Gewerbe ausgeübt wird oder in denen Versammlungsräume bestehen, und in Hochhäusern ist alle fünf Jahre eine Feuerbeschau durchzuführen. In landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden und in Gebäuden mit mehr als zwei in Holzbauweise errichteten Geschossen ist alle zwölf Jahre eine Feuerbeschau durchzuführen. In allen übrigen Gebäuden ist eine Feuerbeschau durchzuführen, wenn der begründete Verdacht auf brandschutztechnische Missstände oder andere feuerpolizeilich bedenkliche Zustände besteht."
"(3) Die Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn
"§ 38
Verweisungen
(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.
(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.