Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel
LGBL_TI_20120223_23Verordnung über die Bildung der SanitätssprengelGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.02.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/2012 7.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 7. Februar 2012, mit der die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel geändert wird
Aufgrund des § 2 Abs. 2 und des § 3 des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, LGBl. Nr. 33/1952, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2011, wird nach Anhören der Gemeinden Steinach am Brenner, Trins, Gschnitz, Gries am Brenner, Schmirn, Vals und Obernberg am Brenner, sowie der Gemeinden Lermoos, Ehrwald und Biberwier verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel, LGBl. Nr. 49/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 16/2008, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Auf Sprengelärzte, die am 11. Mai 2011 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis standen, ist bis zu ihrem Übertritt in den Ruhestand oder bis zu ihrem Ausscheiden aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis die Bestimmung des § 3 in der Fassung vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin anzuwenden.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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