Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck
LGBL_TI_20111229_144Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt InnsbruckGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 144/2011 48.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 20. Dezember 2011 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck
Nach § 3 Abs. 1 der Innsbrucker Wahlordnung 2011, LGBl. Nr. 120, wird die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck auf Sonntag, den 15. April 2012 ausgeschrieben.
Als Stichtag wird der 24. Jänner 2012 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 29. April 2012 bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der spätestens am 15. April 2012 das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag in der Landeshauptstadt Innsbruck seinen Hauptwohnsitz hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.
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