Datum der Kundmachung
06.12.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 116/2011 38.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 5. Oktober 2011, mit dem das Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gemeindebeamten- Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998, LGBl. Nr. 98, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, wird wie folgt geändert:
"(5) Der Beitrag für die im Abs. 2 lit. c, e, f und h Z. 2 angeführten Anspruchsberechtigten ist zur Gänze vom Dienstgeber bzw. ehemaligen Dienstgeber zu tragen. Der Beitrag für die im Abs. 2 lit. h Z. 1 angeführten Anspruchsberechtigten ist
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.