Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp, Genehmigung einer Änderung
LGBL_TI_20111110_100Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp, Genehmigung einer ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.11.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 100/2011 34.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 4. Oktober 2011 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LBGl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 3/2011, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinde Bach vom 1. Februar 2011 und der Gemeinde Elbigenalp vom 14. März 2011, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 5665 über die Grenzpunkte Nummer 9794, 9795, 9802, 9803, 9804, 9805, 9806, 9807, 285, 9808, 9809, 9810 und 9811 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 290 gebildet. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde vom 19. Jänner 2011, GZl. 83023/10, des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.- Ing. Peter Trefalt, Breitenwanger Straße 12, 6600 Reutte.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
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