Datum der Kundmachung
19.04.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/2011 12.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 29. März 2011 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Telfs und der Gemeinde Pettnau
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LBGl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2011, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Marktgemeinde Telfs vom 5. November 2010 und Pettnau vom 12. Juli 2010, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Telfs und der Gemeinde Pettnau wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 44488 über die Grenzpunkte Nummer 6835, 6836, 5732, 5733 und 5734 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 6757 gebildet.
Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde GZ. 5814/11 des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Peter Rittinger, Sagl 2a, 6410 Telfs vom 24. Jänner 2011. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
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