Datum der Kundmachung
09.12.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 78/2010 26.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 29. September 2010, mit dem das Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Tierzuchtgesetz 2008, LGBl. Nr. 38, wird wie folgt geändert:
"(7) Die Landesregierung hat die nach diesem Gesetz anerkannten Zuchtorganisationen im Internet zu veröffentlichen und die Veröffentlichung jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. Solange dies zur Information der anderen Länder und Mitgliedstaaten sowie der Öffentlichkeit zweckmäßig scheint, können nicht mehr aktuelle Daten unter Anbringung einer entsprechenden Anmerkung veröffentlicht bleiben. Der Ort der Veröffentlichung im Internet ist der Europäischen Kommission bekannt zu geben. Die Veröffentlichung hat die im Anhang II, Kapitel 2, Abschnitt I, und die im Anhang III der Entscheidung 2009/712/EG vorgesehenen Angaben und zusätzlich je Rasse die Angabe des räumlichen Tätigkeitsbereiches sowie einen Hinweis auf die für die Anerkennung zuständige Behörde zu enthalten. Die Veröffentlichung hat in deutscher Sprache zu erfolgen, der Titel der Veröffentlichung ist jedoch zusätzlich in englischer Sprache anzugeben. Soweit es zur Information der anderen Länder und Mitgliedstaaten sowie der Öffentlichkeit zweckmäßig scheint, können auch weitere Angaben zusätzlich in englischer Sprache gemacht werden.
(8) Die Behörde hat unbeschadet des § 4 Abs. 7 jene Angaben über die nach diesem Gesetz anerkannten Zuchtorganisationen, die die Landesregierung nach Abs. 7 im Internet zu veröffentlichen hat, und deren Änderungen ohne unnötigen Aufschub dieser sowie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft mitzuteilen. Bei Änderungen sind deren Inhalt und das Wirksamkeitsdatum bekannt zu geben."
Artikel IIDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
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