Raumordnungsprogramm betr. landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal, Änderung
LGBL_TI_20101118_67Raumordnungsprogramm betr. landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.11.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 67/2010 22.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 20. Oktober 2010, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 9 und 10 Abs. 2, 3 und 4 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 63/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 81/2009, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundfläche, bestehend aus Teilflächen der Grundstücke Nr. 1069, 1428/1 und 1428/2 KG Kaltenbach, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen werden.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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