Datum der Kundmachung
05.08.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/2010 12.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 12. Juli 2010 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Eben am Achensee und Vomp
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Eben am Achensee vom 12. November 2009 und Vomp vom 30. November 2009, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Eben am Achensee und der Marktgemeinde Vomp wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 39004 über die Grenzpunkte Nummer 12600, 12766, 12603, 12602, 12607, 12608, 12768, 8270, 8038, 8039, 8042, 8040, 8041, 8035, 8034, 8037, 22939, 22938, 22937, 22936, 16583, 12630, 12629, 12634, 12639, 12635, 12636, 11751, 11749 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 39026 gebildet.
Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde der Trigonos ZT GmbH, Gilmstraße 5, 6130 Schwaz, vom 11. November 2009, GZ. 268/2009. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
§ 2
Eine einvernehmliche vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet statt.
§ 3
Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
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