Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge, Änderung
LGBL_TI_20091112_88Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.11.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 88/2009 39.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 20. Oktober 2009, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 9 und 10 Abs. 2, 3 und 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 110/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 24/2009, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Grundflächen, bestehend aus
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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