Datum der Kundmachung
27.08.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 67/2009 30.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2009, mit der die Verordnung zur Durchführung des Gemeindebeamtengesetzes 1970 geändert wird
Aufgrund der §§ 2 Abs. 6 und 6 Abs. 1 des Gemeindebeamtengesetzes 1970, LGBl. Nr. 9, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 3/2009, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung zur Durchführung des Gemeindebeamtengesetzes 1970, LGBl. Nr. 26/1970, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 72/2008, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Auf Beamte, die vor dem 1. Oktober 2009 ein staatsgültiges Zeugnis über mindestens ein Fach der Beamten-Aufstiegsprüfung erworben haben, sind in der Anlage 1 die Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe B nach Abs. 3 des Abschnittes I in der am 30. September 2009 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Die mit einer abgelegten Beamten-Aufstiegsprüfung verbundenen Rechte bleiben unberührt.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft.
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