Datum der Kundmachung
28.05.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/2009 19.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 28. April 2009 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Aldrans und Sistrans
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Aldrans vom 9. März 2009 und Sistrans vom 2. Februar 2009, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Aldrans und der Gemeinde Sistrans wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 11251 durch den Grenzpunkt Nr. 11416 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 11396 gebildet.
Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend den Vermessungsurkunden der Obex-Pfeifer-Haas Ziviltechniker Ges. m. b. H., 6073 Sistrans, Pizachweg 462, vom 30. Jänner 2009, GZlen. 25124/09-A und 25124/09-B. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
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