Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge, Änderung
LGBL_TI_20090319_24Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.03.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/2009 12.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 3. Februar 2009, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 9 und 10 Abs. 2, 3 und 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Westliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 110/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 4/2006, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Grundflächen, bestehend aus Teilflächen der Grundstücke Nr. 997, 1107, 1108, 1111, 1112 und 1113, alle KG Götzens, von der Festlegung als Freihaltegebiete ausgenommen werden.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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