Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten
LGBL_TI_20081218_80Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen KrankenanstaltenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 80/2008 40.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2008 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten
Aufgrund des § 40a des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2008, wird verordnet:
§ 1
Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt:
Unterbringungsgebühr
je Nächtigung einschließlich Frühstück € 26,00
Verpflegsgebühr
je Mittagessen € 6,80
je Abendessen € 5,10
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 113/2002, außer Kraft.
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