Datum der Kundmachung
17.12.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 77/2008 39.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 9. Oktober 2008, mit dem das Tiroler Krankenanstaltengesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Krankenanstaltengesetz, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 54/2008, wird wie folgt geändert:
"§ 40
LKF-Gebühren, Pflegegebühren"
"(1) Der Eurowert je LKF-Punkt als Grundlage für die Ermittlung der LKF-Gebühren sowie die Pflegegebühren und die Sondergebühren sind vom Träger der Krankenanstalt für die Voranschläge und für die Rechnungsabschlüsse unter Bedachtnahme auf Abs. 4 kostendeckend zu ermitteln. Die LKF-Gebühren ergeben sich als Produkt der für den einzelnen Pflegling ermittelten LKF-Punkte mit dem von der Landesregierung festgelegten Eurowert je LKF-Punkt. Die Landesregierung hat das für die Berechnung der LKF-Gebühren österreichweit einheitliche System der leistungsorientierten Diagnosenfallgruppen einschließlich des Bepunktungssystems in geeigneter Weise kundzumachen. Der für die LKF-Gebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKF-Punkt sowie die Pflegegebühren und die Sondergebühren sind von der Landesregierung unter Bedachtnahme auf die Ausstattung und Einrichtung, wie sie durch die Funktion der Krankenanstalt erforderlich sind, und die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Gebarung festzusetzen und im Landesgesetzblatt kundzumachen. In diese Kundmachung sind auch der kostendeckend ermittelte Eurowert je LKF-Punkt sowie die kostendeckend ermittelten Pflegegebühren und Sondergebühren aufzunehmen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
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