Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde", Festsetzung
LGBL_TI_20081104_69Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde", FestsetzungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.11.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 69/2008 35.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 30. Oktober 2008 über die Festsetzung der Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde"
Gemäß § 6 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2008, wird kundgemacht:
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde" wird vom 12. Jänner 2009 bis einschließlich 18. Jänner 2009 festgesetzt.
Als Stichtag gilt der Tag der Herausgabe dieses Landesgesetzblattes, das ist der 4. November 2008.
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