Datum der Kundmachung
01.07.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/2008 21.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 24. Juni 2008 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung 2008 – ERP-V 2008)
Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 48/2007, wird verordnet:
§ 1
Einreihungsplan
Die in der Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/ 2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2008, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung – ERP-V, LGBl. Nr. 113/2006, außer Kraft.
Anlage (siehe pdf-Datei)
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