Datum der Kundmachung
17.04.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/2008 12.Stück
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 1. April 2008 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Iselsberg-Stronach und Dölsach
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Iselsberg-Stronach vom 18. Dezember 2007 und Dölsach vom 14. Februar 2008, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Iselsberg-Stronach und der Gemeinde Dölsach wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 21/2 über die Grenzpunkte Nr. 1472, 1471, 1470 und 1473 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 21/3 gebildet.
Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde GZ. 9322/2007 des Ziviltechnikers Dipl.- Ing. Rudolf Neumayr, Albin-Egger-Straße 10, 9900 Lienz, vom 29. November 2007. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.