Datum der Kundmachung
27.12.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 94/2007 Stück 37
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2007, mit der die Planunterlagenverordnung 1998 geändert wird
Aufgrund des § 23 Abs. 1 und 3 der Tiroler Bauordnung 2001, LGBl. Nr. 94, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 73/2007, wird verordnet:
Artikel I
Die Planunterlagenverordnung 1998, LGBl. Nr. 90, wird wie folgt geändert:
"(7) Die Baubeschreibung hat bei Neubauten von Gebäuden mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m², für die ein konventionelles Energieversorgungssystem auf der Grundlage nicht erneuerbarer Energieträger vorgesehen ist, weiters eine Beschreibung jener technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkte zu enthalten, aufgrund deren der Einsatz von alternativen Systemen im Sinn des § 23 Abs. 3 dritter Satz der Tiroler Bauordnung 2001 nicht in Betracht gezogen wurde."
enthält,"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
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