Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Ebbs und Rettenschöss, Genehmigung einer Änderung
LGBL_TI_20071218_85Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Ebbs und Rettenschöss, Genehmigung einer ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 85/2007 Stück 34
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 20. November 2007 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Ebbs und Rettenschöss
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Ebbs vom 23. August 2006 und Rettenschöss vom 4. September 2006, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Ebbs und der Gemeinde Rettenschöss wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 4272 über die Grenzpunkte Nr. 6479, 4459, 4460, 4461, 4462, 4463, 4466, 4467, 4468, 4469, 4470, 4471, 4472, 6550, 6549, 4473, 4474, 4475, 4477 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 4478 gebildet.
Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend dem Plan des Vermessungsamtes Kufstein, GZl. A-11/07. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
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