Datum der Kundmachung
18.12.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 83/2007 Stück 34
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Kernzone für Einkaufszentren in der Gemeinde Seefeld in Tirol, Änderung der Verordnung
Text
Verordnung der Landesregierung vom 30. Oktober 2007, mit der die Kernzone für Einkaufszentren in der Gemeinde Seefeld in Tirol geändert wird
Aufgrund der §§ 8 Abs. 3 und 9 Abs. 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren in der Gemeinde Seefeld in Tirol festgelegt wird, LGBl. Nr. 18/2005, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Grundflächen in die Kernzone für Einkaufszentren aufgenommen werden.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart. Weiters ist sie im Internet unter der Adresse
"www.tirol.gv.at" bekannt zu machen.